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Montag, 4. April 2011

Erhöhte Strahlengrenzwerte für Lebensmittel / Bundesregierung informiert Bürger nicht

Die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner verweist zwar seit Tagen auf „verstärkte Kontrollmaßnahmen“ und „spezielle Schutzstandards“ bezüglich der Strahlenwerte in Lebensmitteln, aber einen wichtigen Punkt „vergisst“ sie zu erwähnen. Die EU-weit geltenden Grenzwerte mit Blick auf die radioaktive Belastung von Lebensmitteln aus Japan wurden vorletztes Wochenende deutlich erhöht! Dies teilen das Umweltinstitut München e.V. und die Verbraucherorganisation foodwatch in einer Pressemitteilung mit. Die Organisationen fordern einen sofortigen Einfuhrstopp japanischer Lebensmittel. Zudem fordert das Umweltinstitut alle Verbraucher auf, japanische Lebensmittel dringend zu meiden.

War bisher eine kumulierte Radioaktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 von maximal 600 Becquerel/Kilogramm zulässig, traten am vergangenen Wochenende bis zu 20-fach höhere Obergrenzen von bis zu 12.500 Becquerel/Kilogramm für bestimmte Produkte aus Japan in Kraft“, heißt es wortwörtlich in der Meldung. Dies wirft Fragen auf. Wieso werden die Grenzwerte ausgerechnet jetzt erhöht? Wieso werden die Verbraucher nicht adäquat informiert? Ist eine Erhöhung der Grenzwerte rechtlich zulässig?

Hintergrund für die Anhebung der gültigen Grenzwerte sei eine nach der Tschernobyl-Katastrophe im Jahr 1987 erlassene EU-Verordnung. Nach dieser können laut Umweltinstitut im Falle eines „nuklearen Notstandes“ die Höchstgrenzen für die zulässige radioaktive Belastung von Lebensmitteln angehoben werden, um der Nahrungsmittelknappheit vorzubeugen.

„Diese Regelung jetzt in Kraft zu setzen, ist absurd, denn es gibt in Europa keinen nuklearen Notstand und erst recht keine Nahrungsmittelknappheit. Importe aus Japan spielen für die Versorgungssicherheit der europäischen Bürger überhaupt keine Rolle“, sagten Thilo Bode (Geschäftsführer foodwatch) und Christina Hacker (Vorstand im Umweltinstitut München).  

Quelle: Umweltinstitut München e.V.

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